Stand 12.07.2023

Ein Visum erlaubt die Einreise in ein Land. Einen Aufenthaltstitel braucht man, um sich legal in Deutschland aufzuhalten. Nach der Ankunft muss das Visum also in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Oft sagen Studierende, dass sie ihr Visum verlängern wollen, meinen aber eigentlich ihren Aufenthaltstitel.

Visum

Zukünftige Studierende aus der Europäischen Union, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, der Republik Korea, San Marino und den USA dürfen visumsfrei einreisen und dann direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.

Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Staaten müssen rechtzeitig bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums beantragen. Wenn Sie bereits eine schriftliche Zusage einer Hochschule für Ihren Studienplatz oder Ihre studienvorbereitende Maßnahme (Sprachkurs, Studienkolleg, Propädeutikum) haben, können Sie direkt ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen. Wenn Sie nur eine Einladung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung haben, dann müssen Sie ein Bewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Die dreimonatigen Schengen-Visa sind nicht ausreichend. Ein sogenanntes Touristenvisum kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden, und auch nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung oder Studienvorbereitung. Man kann nicht als Tourist nach Deutschland einreisen und dann seinen Aufenthaltsstatus wechseln. Sie müssen also in jedem Fall in Ihrem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum für Studienzwecke oder ein Studienbewerbervisum beantragen.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Es kann auch von der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland heruntergeladen werden. Den Visumsantrag reichen Sie im Original bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat ein. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Auslandsvertretung, welche Sprache Sie benutzen sollen.
Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen mehrere Monate dauern, also stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.

Aufenthaltstitel

Ihre Zeit am Studienkolleg gilt aufenthaltsrechtlich als Studienvorbereitung. Bevor Ihr Einreisevisum abläuft, müssen Sie beim Bezirksamt oder beim Hamburg Welcome Center eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung (nach §16 AufenthG) beantragen. Vereinbaren Sie spätestens sechs Wochen vor dem Ablaufdatum einen Termin.

Für Ihre Studienvorbereitung, zu der auch Sprachkurse zählen, haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit. Bewerben Sie sich rechtzeitig am Studienkolleg, um diese Zweijahresfrist nicht zu überschreiten. Ihr Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde befristet ausgestellt und muss regelmäßig verlängert werden.

Die Innenbehörde Hamburg hat Informationen zum Visum, zur Aufenthalts- und zur Arbeitserlaubnis für internationale Studierende zusammengestellt.

 

Wo können Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen und verlängern?

Hamburg ist in sieben Bezirke eingeteilt (Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Mitte, Nord, Wandsbek). Jeder Bezirk hat ein Bezirksamt und eine eigene Ausländerdienststelle. Das Amt für Ausländerangelegenheiten des Bezirkes, in dem Sie wohnen und gemeldet sind, ist für die Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels zuständig.

Statt sich direkt an Ihr Bezirksamt zu wenden, nutzen Sie einfacher einen Online-Dienst, auf dessen Seite Sie Ihre persönlichen Daten eintragen und Dokumente hochladen können: Hamburg Service – Aufenthaltserlaubnis. Dieser Dienst hat auch den Vorteil, dass die Behörde den Tag der Nutzung als Tag der Antragstellung wertet. Im Zweifelsfall können Sie so nachweisen, dass Sie die Antragsfrist eingehalten haben, wenn Sie nicht rechtzeitig einen Verlängerungstermin bekommen. Manchmal muss man drei Monate oder länger auf einen Termin warten.

Als Alternative zu den bezirklichen Ausländerdienststellen, bei denen man oft lange auf einen Termin warten muss, bietet das Hamburg Welcome Center einen weiteren Service für ausländische Studierende an: Nach vorheriger Terminabsprache können Sie hier Ihre Anmeldung durchführen und Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern. Das Team des Hamburg Welcome Center berät auch zu den Themen Arbeiten, Studieren, Wohnen und Familie.

Der Wechsel des Aufenthaltszwecks in eine Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Studienkollegiaten möglich. Dieser ist umso einfacher, wenn das Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsagentur dem Wechsel in eine Ausbildung zustimmt.

Wurde das Kolleg nicht abgeschlossen, stellt sich zunächst die Frage nach dem ordnungsgemäßen Besuch. Für eine positive Entscheidung muss ein “nachvollziehbares Scheitern” dargelegt werden. Die Entscheidung der Ausländerbehörde erfolgt im Ermessen und wird im Einzelfall geprüft. Es besteht also kein Anspruch, aber der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich möglich und hängt vom gewünschten Beruf und Wechselzeitpunkt ab.

Die Ausländerdienststellen können den Aufenthaltstitel beschränken, wenn Zweifel am erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs bestehen. Insofern sollten die Kollegiaten und Kollegiatinnen bei Wechselwunsch nicht bis zum letzten Tag warten, sondern Hilfsangebote annehmen und Beratungsgespräche suchen.

Bewahren Sie alle Unterlagen auf – auch Ablehnungsbescheide von Studienkollegs oder Hochschulen!

Sie brauchen diese als Nachweis für die Wartezeit, falls Ihr Aufenthalt in Deutschland länger dauert als geplant.