Bewerbungsfristen

Die Bewerbung für einen Fachkurs ist möglich
vom 1. Juli bis 1. September für das folgende Sommersemester (Januar bis Juli) und
vom 1. Januar bis 1. März für das Wintersemester (August bis Dezember).

Für den Sonderlehrgang ist die Bewerbung nur im Frühjahr möglich (Kursbeginn im August).

Bewerbungsunterlagen

Wegen der großen Zahl an Bewerbungen können wir den Eingang Ihrer Bewerbung leider nicht individuell bestätigen. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Einladung zur Eingangsprüfung .

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Auch können wir keine Nachlieferungen akzeptieren.

Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Mit einem Dienstsiegel:
    Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit einem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite.
  • Mit Schnur und Prägesiegel:
    Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar bzw. eine Notarin mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.

Falls die Dokumente im Ausland beglaubigt werden müssen, finden Sie hier eine übersicht der anerkannten Stellen:

  • ausstellende Institutionen, z.B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen,
  • das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
  • die deutschen Botschaften und Konsulate,
  • die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
  • die Behörden und Notare bzw. Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.

Wichtig: übersetzer und übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.

Sie müssen Ihre amtlich beglaubigten Kopien per Post an das Studienkolleg Hamburg schicken. Ein Scan / Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.

Eingangsprüfung

Die Eingangsprüfung findet Ende Mai (für Bewerber zum Wintersemester) und Ende November (für Bewerber zum Sommersemester) statt.

Die reguläre Eingangsprüfung findet in Hamburg statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Prüfung in ihrem Heimatland abzulegen. Nehmen Sie dazu mindestens zwei Monate vor der Prüfung Kontakt mit einem DAAD-Büro, einer Deutschen Schule oder einem Goethe-Institut in ihrem Land auf und fragen nach dieser Möglichkeit.

Je nach der Anzahl der Bewerbungen kann es 6-8 Wochen dauern, bis Sie einen Brief von uns erhalten. Verlieren Sie bitte nicht die Geduld.

Nachrücker

Wenn Bewerber ihren Platz nicht annehmen, werden die Nachrücker von uns sofort benachrichtigt.

Visum

Sie brauchen ein Visum zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums. Sie erhalten das Visum in der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder, wenn Sie bereits in Deutschland sind, bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. In der Regel reicht die Vorlage des Einladungsschreibens zur Aufnahmeprüfung aus, um ein Visum zu erhalten.

Volljährigkeit

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die noch nicht volljährig sind, muss ein Erziehungsberechtigter den Antrag auf Zulassung mit unterschreiben.

Zulassung

Die Zulassungskonferenz findet erst kurz vor Semesterende statt. Sobald feststeht, wer die Eingangsprüfung bestanden hat, wird ein Ranking gebildet. Meist gibt es mehr erfolgreiche Bewerber und Bewerberinnen als Plätze, so dass einige zunächst nur einen Platz auf der Warteliste bekommen. Sie erhalten eine schriftliche Nachricht per E-Mail. In dieser E-Mail wird Ihnen auch das Datum des ersten Unterrichtstages mitgeteilt.